Besseres Insulin vom Markt genommen

Menschen mit Diabetes haben ein erhöhtes Risiko für kardiovaskuläre Komplikationen wie Herzinfarkt, Herzversagen und Schlaganfall. Dies trifft insbesondere für insulinbehandelte Diabetiker zu. Aus diesem Grunde muss die Sicherheit von Insulinen genau geprüft werden. Das Insulin Degludec hat eine sehr lange Wirkdauer und kann auch alle 2 Tage gespritzt werden. Es wurde aber in Deutschland vom Markt genommen, weil ihm vom Gemeinsamen Bundesauschuss, der für die Neuzulassungen zuständig ist, kein Zusatznutzen gegenüber dem auf dem Markt befindlichen Langzeitinsulin Glargin bescheinigt wurde. Eine kontrollierte Studie zeigt aber, dass dies nicht gerechtfertigt ist.

In einer randomisierten, doppelblinden Studie mit einem Direktvergleich der beiden Insuline bei mehr als 7.600 Patienten mit Typ-2-Diabetes traten unter Decludec weniger kardiovaskuläre Komplikationen auf als unter einer Behandlung mit Insulin Glargin. Mit den beiden Insulinen wurde ein ähnlich guter Blutzuckerlangzeitwert HbA1c erreicht, jedoch gab es innerhalb der Laufzeit der Studie von 2 Jahren unter Insulin Glargin signifikant mehr schwere  Unterzuckerungen als in der Gruppe, die mit Decludec behandelt war (1).

Expertenkommentar:

Diese hier vorgelegten Daten sprechen für die Sicherheit von Insulin Degludec, das international unter dem Namen Tresibavon der Firma Novo Nordisk vermarktet wird. Frühere Untersuchungen hatten bereits in einem Direktvergleich gezeigt, dass bei einer Behandlung des Typ-2-Diabetes mit Insulin Degludec geringere Blutzuckerschwankungen auftreten als mit Insulin Glargin, das unter dem Namen Lantus im Handel ist. Degludec hat auch Vorteile für Pflegedienste, die ihren Patienten sonst täglich ein langwirksames Insulin spritzen müssen. Degludec kann man ohne Nachteile für einen Tag weglassen ohne dass die Blutzuckereinstellung dadurch schlechter wird. Von Seiten der Versorgungsmedizin sind das durchaus Vorteile. Derzeit ist aber Degludec in Deutschland nur über die internationale Apotheke zu erhalten und kann nicht mehr zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden.